Im Förderprogramm DorfGemeinschaftsläden wurde ein neuer Aufruf veröffentlicht. Mit Stichtag 22. Juli 2022 sind Kommunen, Vereine, Unternehmen wie auch Privatpersonen aufgerufen, Anträge zur Förderung einer Machbarkeitsstudie oder investiver Vorhaben zur Schaffung eines neuen oder Erweiterung eines bestehenden DorfGemeinschaftsladens einzureichen.
Das Merkblatt und die Antragsunterlagen finden Sie unter dem nachstehenden Link:
elektronische Antragstellung in Sachsen-Anhalt ELAISA – Formulare und Informationen.
Spezifische Fragen der Antragstellung beantwortet das jeweils zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.