Förderaufruf „Ländlicher Wegebau“

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten fördert mit dem Programm „Ländlicher Wegebau“, welches Teil des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (EPLR) Sachsen-Anhalt 2014-2020 ist, den Ausbau ländlicher Wege. Für die Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit von ländlichen Räumen in Sachsen-Anhalt steht ein Förderbudget von 5,5 Millionen Euro zur Verfügung, das sich aus Mitteln des Landes, des Bundes sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und des Wiederaufbaufonds EURI zusammensetzt.

Gefördert werden ländliche Wege und dafür erforderliche Vorarbeiten. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts und Wasser- und Bodenverbände (o.ä.). Die Antragsunterlagen finden Sie hier (Formulare Ländlicher Wegebau, FP 6302). Für Fragen steht auch das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) zur Verfügung:

Die Antragsfrist endet am 29. April 2022.

Den Aufruf, die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen finden Sie im offiziellen Förderaufruf auf dem Landesportal unter:

Die Förderung erfolgt außerhalb des LEADER-Prozesses.