Für die aktuelle EU-Förderperiode 2014-2020 haben die 23 Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe „Bördeland“ ihre gemeinsame Lokale Entwicklungsstrategie erarbeitet. Unter dem Leitmotiv: Guter Boden für gute Ideen haben sie drei Schwerpunktthemen definiert, auf deren Grundlage die Projekte in der Region entwickelt und gefördert werden können:
Förderung von Projekten
BÖRDELAND – GUTER BODEN
FÜR LAND-/ WIRTSCHAFT
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Tätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen in der Region.
FÜR LEBENS WERTE
Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raumes vor dem Hintergrund langfristiger Herausforderungen – insbesondere des demografischen Wandels
FÜR DIE UMWELT
Unterstützung von zentralen umwelt-, energie- und klimapolitischen Zielen der Gemeinschaft auf regionaler Ebene
Eine Förderung können Projekte erhalten, welche die Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie unterstützen. Auf der Grundlage festgeschriebener Projektauswahlkriterien bewertet die Lokale Aktionsgruppe alle Projektanträge, die an sie herangetragen werden und erstellt hieraus die jährliche Prioritätenliste. Ein Platz auf der Prioritätenliste ist die Voraussetzung, eine Förderung über LEADER zu erhalten. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht!
Die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) der LEADER-Aktionsgruppe Bördeland und die, für die Projektauswahl bestätigten Bewertungskriterien finden Sie hier:
Beantragung von LEADER-Vorhaben
Kontaktaufnahme zum LEADER-Management
Wenden Sie sich für eine erste Beratung an die LEADER-Managerin der LAG Bördeland. Von ihr erhalten Sie alle Informationen, die Sie zur Beantragung eines LEADER-Projektes benötigen
Ausfüllen eines Projektdatenblattes
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben! Verwenden Sie dafür das Projektdatenblatt der LAG Bördeland. Das ausgefüllte Projektdatenblatt bildet die Grundlage für die Bewertung Ihres Vorhabens und ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in die Prioritätenliste der LAG.
Beratung und Beschlussfassung durch die Mitglieder der LAG
Die Mitglieder der LAG Bördeland beraten über alle eingereichten Projektideen, bewerten diese nach ihrer Förderwürdigkeit und beschließen im Oktober jeden Jahres die Prioritätenliste für das nächste Jahr. Ein Platz auf der Prioritätenliste ist die Grundlage, um eine Förderung über LEADER zu erhalten.
Beantragung von Fördermitteln
Die Antragstellung von LEADER-Vorhaben an die Bewilligungsbehörden erfolgt immer zum 01.03. eines Jahres für das laufende Jahr. Das LEADER-Management unterstützt Sie gern beim Ausfüllen der Anträge.
Antragsstellung an die Bewilligungsbehörden
Nachdem die Mitglieder der LEADER-Aktionsgruppe die Prioritätenliste beschlossen haben informiert Sie das LEADER-Management, in welchem Förderprogramm Ihr Vorhaben beantragt werden soll und welche Antragsformulare dazu auszufüllen sind.
Die aktuellen Aufrufe, Antragsformulare, Richtlinien, Merkblätter etc. sind im Portal ELAISA (Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt) eingestellt.